Wann muss ich die Polizei rufen?

Verkehrsunfall! Was tun?
Polizei nach Unfall anrufen
January 12, 2017

Bei den häufiger vorkommenden kleineren Unfällen ohne Personenschaden, beispielsweise den typischen Blechschäden beim Einparken, stellt sich regelmäßig  die Frage, ob die Polizei hinzugezogen werden soll. Eine Pflicht hierzu besteht in den meisten Fällen nicht.

Aus Gründen der Beweisbarkeit bezüglich der Schuld am Unfall sollte immer dann die Polizei gerufen werden, wenn man die Vermutung hat, dass der Unfallgegner nicht fahrtüchtig ist, beispielsweise aufgrund des Konsums von Alkohol oder Drogen, aber auch wegen möglichen Krankheiten. Auch bei Mietwagen, die an einem Unfall beteiligt waren, besteht regelmäßig die vertraglich vereinbarte Pflicht, den Unfall polizeilich protokollieren zu lassen.

Wir empfehlen Ihnen trotzdem immer die Polizei zu rufen!

Bußgeld & Strafverfahren

Ferner wird sie den Sachverhalt durch Aufnahme der Personalien der Unfallbeteiligten, deren Aussagen und sonstige Auffälligkeiten sowie den wahrscheinlichen Geschehensablauf schriftlich und mithilfe von Fotos protokollieren und gegebenenfalls gegen den Unfallverursacher ein Bußgeld- oder Strafverfahren einleiten. Während ein Bußgeldverfahren regelmäßig nur eine geringe Geldstrafe zur Folge haben wird, kann ein Strafverfahren empfindliche Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Typische Strafverfahren sind in diesem Zusammenhang Trunkenheit am Steuer, die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB oder als Folgedelikt die Unfallflucht nach § 142 StGB.

Ein Bußgeldbescheid droht hingegen bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln, beispielsweise einem Rotlichtverstoß oder einer Missachtung von Vorfahrtsregeln. Waren Zeugen zugegen wird die Polizei auch deren Beobachtungen zur Ermittlung des Unfallhergangs aufnehmen, eine Pflicht zur Zeugenaussage besteht bei normalen Verkehrsunfällen jedoch nicht.

Auch sonst ist die Unfallstelle sobald wie möglich und so schnell wie möglich zu räumen. Schaulustige, die die Einsatzkräfte behindern, können mit Bußgeldern von bis zu 5.000,00 € belangt werden.

Welche Aufgaben übernimmt die Polizei?

Wird die Polizei zu einem Unfall hinzugerufen, wird diese soweit notwendig den Unfallort absichern, Feuerwehr und Rettungsdienst verständigen (falls dies nicht bereits durch die Beteiligten erfolgt ist) und den Verkehr leiten.

Keine Aufgabe der Polizei ist es, die bei dem Unfall entstandenen Schadensersatzansprüche zu regulieren. Dies haben die Kfz-Haftpflichtversicherungen zu übernehmen. Für jeden PKW, der in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, muss aus diesem Grund verpflichtend eine solche Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zulassung abgeschlossen worden sein.

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