Ein Verkehrsunfall mit schweren Folgen – Körperverletzung und fahrlässige Tötung

Tote und Verletzte im Strassenverkehr. Das kann Folgen haben.

Ein Unfall mit Folgen

Ein Augenblick der Unachtsamkeit kann Ihr ganzes Leben total verändern. Ob es Ihre eigene Unzuverlässigkeit war oder die eines anderen. Ein Autounfall ist schnell geschehen. Schneller, als man denkt. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Autofahrer, das Handy beim Fahren eines Kraftfahrzeuges nicht zu beachten. Gut, es gibt Freisprechanlagen, jedoch diese haben ebenfalls einen Ablenkungsfaktor.  Denn eine Hiobsbotschaft, die man beim Autofahren erhält, kann einen Menschen aus dem Gleichgewicht bringen. Was tun, wenn eine solche Botschaft Sie erreicht? Was, wenn Sie derart aus der Fassung geraten, dass Sie unachtsam sind und einen Verkehrsunfall verursachen?

Ein Verkehrsunfall auf der Autobahn kann zu Toten und Verletzten führen. Wenn Sie einen solchen Unfall fabrizieren, dann gilft golgendes:

Achtung! Bitte lesen…

Kommen Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben oder werden schwer verletzt, werden sich die Staatsanwaltschaften regelmäßig mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung beziehungsweise der fahrlässigen Körperverletzung auseinander setzen. Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog in solchen Fällen 3 Punkte im Zentralregister in Flensburg vor.

Von einer fahrlässigen Tötung ist die Rede, wenn durch Fahrlässigkeit der Tod eines Menschen verursacht wird. In diesem Fall sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor, von einer fahrlässigen Körperverletzung spricht man, wenn durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht wird. In diesem Fall sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Fahrlässig handelt gemäß § 276 Abs. 2 BGB derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Nach dem Grad der Fahrlässigkeit sowie den weiteren Begleitumständen des Einzelfalls, beispielsweise ob Drogen, Alkohol oder sonstige Rauschmittel konsumiert wurden wird sich das Strafmaß richten, genauso wird die Frage, ob der Schädiger zusätzlich noch unfallflüchtig wurde (strafschärfend!) oder unverzüglich Erste Hilfe Maßnahmen eingeleitet hat (strafmildernd!), sich auf die Strafe auswirken.


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