• Versicherungsgutachter prüfen genau

Achtung vor dem Versicherungsgutachter

Wenn Schadensgutachter der gegnerischen Versicherung zu Tricks greifen. Jede hinter einem Unfallbeteiligten stehende Haftpflichtversicherung hat aus nachvollziehbaren Gründen ein Interesse daran, möglichst wenige Kosten tragen zu müssen.

Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung hinsichtlich der Schuld am Unfall und/oder der Schadenhöhe, sind regelmäßig auch die jeweiligen Versicherungen mit involviert. Um die Kosten gering zu halten, schicken die Versicherungen im Rahmen der Feststellung des Schadens eigene Sachverständige, die die Schadensgutachten im Sinne der Versicherungen erstelle. Der Unfallratgeber hilft Ihnen, damit Sie nicht darauf hereinfallen!

Der Kfz-Gutachter befasst sch mit ihren Unfallgutachten

Ein Sachverständiger hat bei der Beurteilung eines Unfallschadens einen gewissen Ermessensspielraum. Wurde der Gutachter von der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung beauftragt, wird er die Ermessensspielräume eher zugunsten der Versicherung auslegen.

Folglich wird der Sachverständige Unfallschaden zu Ungunsten des Unfallgeschädigten auslegen, um den Schaden möglichst niedrig zu beziffern, mit der Folge, dass der Unfallgeschädigte eine geringere Entschädigung erhält. Eine weitere Möglichkeit, um den zu ersetzenden Schaden für die Versicherung zu reduzieren, ist in dem der beschädigte PKW fehlerhaft zu einem Totalschaden deklariert wird, der in Wirklichkeit nicht vorliegt.

Dies bietet sich an in den Fällen, denen die Wiederbeschaffungskosten abzüglich des Restwerts geringer ist, als es die Reparaturkosten wären.

Regelmäßig sind die KFZ-Sachverständigen durch einen Kooperationsvertrag an die Haftpflichtversicherung gebunden, teilweise in Tochterfirmen der Versicherungen angestellt. Auch die Dekra hat tendenziell eine gewisse Nähe zu den Versicherern.

Ergänzend zu dem Angebot, einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen, bieten die Haftpflichtversicherungen den Geschädigten häufig an, das Fahrzeug in einer ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen, wenn im Gegenzug auf einen Schadensersatzprozess verzichtet wird.

In solchen Werkstätten werden die Schäden regelmäßig deutlich günstiger behoben, nicht selten einhergehend mit geringerer Qualität der Reparatur. Lassen Sie sich nicht auf die Versicherungsgutachter ein,

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, das Angebot der Haftpflichtversicherung, einen Versicherungsgutachter mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen ablehnen und stattdessen einen eigenen Unfallgutachter beauftragen, der ein unvoreingenommenes Gutachten erstellt.

Sofern die Haftpflichtversicherung trotz der Ablehnung durch den Unfallgeschädigten durch ihren Sachverständigen ein Gutachten erstellen lässt, ist der Unfallgeschädigter trotzdem berechtigt, ein Zweitgutachten einzuholen, um damit beispielsweise vor Gericht das Erstgutachten widerlegen zu können.

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt?

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, das Angebot der Haftpflichtversicherung, einen Versicherungsgutachter mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen ablehnen und stattdessen einen eigenen Unfallgutachter beauftragen, der ein unvoreingenommenes Gutachten erstellt.

Sofern die Haftpflichtversicherung trotz der Ablehnung durch den Unfallgeschädigten durch ihren Sachverständigen ein Gutachten erstellen lässt, ist der Unfallgeschädigter trotzdem berechtigt, ein Zweitgutachten einzuholen, um damit beispielsweise vor Gericht das Erstgutachten widerlegen zu können.

Die Kosten des Zweitgutachters muss auch die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen, es sei denn, man hatte sich zuvor auf die Erstellung nur eines Gutachten durch den Sachverständigen der Haftpflichtversicherung geeinigt.

Kann ich auch bei einem selbstverschuldeten Unfall einen Gutachter beauftragen?

Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, der über die Kaskoversicherung abgerechnet werden soll, muss die Schadenhöhe festgestellt werden. Auch in diesen Fällen wird daher regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen sein.

Die Kaskoversicherung bestimmen in der Regel den Gutachter selbst, insbesondere dann, wenn eine Werkstattbindung zur Behebung des Schadens besteht. In der Folge muss der Kaskoversicherte damit rechnen, dass Gutachter und Werkstatt den Schaden zugunsten der Versicherung tendenziell eher niedrig schätzen.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Schadenfeststellung kann der Versicherte ein eigenes Gutachten von einem selbst gewählten Sachverständigen erstellen lassen, welches die Versicherung jedoch in den meisten Fällen nicht übernehmen wird

„Ein Kfz-Gutachter, der von der Versicherung bezahlt wird, hat den Auftrag, Rechnungen zu prüfen, das Kfz zu untersuchen und für die Versicherung abzurechnen.“
Der Unfallratgeber24

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