Rufen Sie den Unfallratgeber an, wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Fragen dazu haben.
Unser Infotelefon

Ein Verkehrsunfall und seine Versicherungen

Ein Verkehrsunfall kann schneller passieren, als man gucken kann. Dieser Augenblick der Unachtsamkeit, dieses zu schnelle fahren, oder der Fehler eines anderen Verkehrsteilnehmers, kann dazu führen, dass sich das eigene Leben oder das Leben eines anderes für immer verändert. Oft hat man Glück und es bleibt lediglich bei einem Blechschaden. Doch manchmal gibt es Verletzte und das kann die gesamte Existenz zerstören. Aus diesem Grund gibt es Kfz-Versicherungen. Doch welche Versicherung zahlt was? Welche ist dafür zuständig, wenn Sie jemanden im Straßenverkehr einen Schaden zufügen? Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie jemanden fahrlässig, bis grob fahrlässig einen Schaden im Straßenverkehr zufügen. Jeder Autounfall ist der Versicherung grundsätzlich sofort zu melden. Ob eigene Schuld oder nicht. Andernfalls kann eine Versicherung den Schaden ablehnen.

Was tun, wenn die eigene Versicherung den Schaden nicht bezahlen möchte?

Unser Portal bietet ihnen zahlreiche Informationen über Kfz-Versicherungen, deren Notwendigkeiten und was passieren kann, wenn man die Beiträge einer Versicherung nicht bezahlt oder eben aus eigenem Verschulden anderen einen Schaden zufügt.

Versicherungspflicht für das Kfz

Es besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeugfahrer. Der Grund für diese Versicherungspflicht ist, dass im Regelfall keine private Person oder anders, Ottonormalverbraucher es schafft, dass Risiko im Straßenverkehr einen Unfall zu verursachen, finanziell decken kann. Daher wurde zur Sicherheit von möglichen Geschädigten und dem Kraftfahrer selbst, das finanzielle Existenzrisiko minimiert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Notwendigkeit und Vorschrift im Straßenverkehr. Wer ohne eine Kfz-Versicherung im Straßenverkehr unterwegs ist, hat mit einem hohem Bußgeld zu rechnen. Es gibt viele Versicherungsgesellschaften, die eine Kfz-Versicherung anbieten. Wenn Sie auf der Suche nach eine Kfz-Versicherung sind, dann können wir Ihnen informativ zur Seite stehen.

Welche Versicherungsarten für das Kfz gibt es?

Als erstes, gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist eine Notwendigkeit. Hinzu kann man eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung abschließen. Die Insassenunfallversicherung sowie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und der Schutzbrief sind weitere Versicherungen, die man für das Kfz abschließen kann. Wir beraten Sie kostenfrei über den notwendigen sowie möglichen Versicherungsschutz. Unser Team vom Unfallratgeber ist gerne für Sie da. Das Infotelefon, steht ihnen zur Verfügung.

Auf unserem Portal finden Sie alle wichtigen Informationen über Unfälle im Straßenverkehr. Wir geben Ihnen Hinweise in Bezug auf den Gutachter, Rechtsanwalt, Versicherung sowie bei der Auswahl der Werkstätten. Gerne können wir Sie auch kostenlos telefonisch beraten. Das Infotelefon des Unfallratgebers für Kraftfahrzeuge erreichen Sie Montag bis Samstag von 9:30 bis 20:30 Uhr.

Kfz-Versicherung: Vertrag mit Werkstattbindung – Ja oder Nein?

Bei Abschluss einer Kaskoversicherung können Versicherungsnehmer zwischen einem Vertrag mit Werkstattbindung und einem mit freier Werkstattwahl wählen. Ein Vertrag mit Werkstattbindung ist dabei für den Versicherungsnehmer in den meisten Fällen günstiger. Im Falle eines zumindest teilweise verschuldeten Unfall, bei dem zur Schadensregulierung die Teilkasko– oder Vollkaskoversicherung für den Schaden aufkommen soll, greift die entsprechende Vereinbarung.Bei einem Vertrag mit Werkstattbindung muss das Auto in der Werkstatt instandgesetzt werden, die in dem Vertrag festgelegt wurde. Je nach Versicherung und Vertragsinhalt kann es sich dabei um eine freie Werkstatt, eine Markenwerkstatt oder um eine Werkstatt einer Kette handeln.Wird das Auto stattdessen in einer anderen Werkstatt repariert, verweigert die Versicherung häufig die vollständige Kostenübernahme, insbesondere dann, wenn die Kosten in der Partnerwerkstatt aufgrund deren häufig besonders günstigen Tarifen niedriger gelegen hätten. Die Versicherung verweigert dann die Zahlung in Höhe des Differenzbetrags.

Vorteile und Nachteile einer Werkstattanbindung.

Der Abschluss einer Versicherung mit einer Werkstattbindung hat Vor– und Nachteile. Zentraler Vorteil ist, dass die Versicherungsbeiträge in der Regel niedriger ausfallen. Auch muss nach einem Unfall keine Fachwerkstatt aufwendig gesucht werden, mit der Folge, dass die Behebung der Unfallschäden schneller erfolgen kann. Nachteilig ist insbesondere, dass dadurch die Werkstatt nicht flexibel gewählt werden kann, was insbesondere in ländlichen Gegenden zur Folge haben kann, dass die Partnerwerkstatt der Versicherung sich in einiger Entfernung vom Wohnort des Versicherungsnehmer befindet. Auch handelt es sich bei den Partnerwerkstätten in den meisten Fällen nicht um Markenwerkstätten, sondern um deutlich günstigere freie Werkstätten.

VorteileundNachteile

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was tun wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlen möchte?

Probleme mit der gegnerischen Versicherung sind nicht selten

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Dinge, die nach einem Unfall vom Geschädigten zu regulieren und organisieren sind, treten Probleme mit der gegnerischen Versicherung relativ häufig auf.

Neben der Schadensregulierung wird regelmäßig ein Mietwagen benötigt. Ferner ist Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen, hierbei stellt sich häufig die Frage hinsichtlich der Beauftragung eines Gutachters bzw. dessen Auswahl.

Meldet der Unfallgegner den Unfall nicht an seine Haftpflichtversicherung weiter, muss diese regelmäßig erst ausfindig gemacht werden. Häufig ist diese dann nicht bereit, den Schaden vollumfänglich zu übernehmen oder möchte einen Gutachter schicken.

Die gegnerische Versicherung möchte nicht zahlen

Schaden selbst melden? Ja, Geschädigte können den Schaden auch selbst der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden, insbesondere dann, wenn der Unfallgegner die Meldung unterlässt.

Recht auf einen Gutachter?

Ab einem Schadenswert von mehr als 750 € besteht ein Recht auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn die einstandspflichtige Versicherung die Zahlung verweigert.

Was tun, wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht zahlen möchte?

Weigert sich die Versicherung, die entstandenen Schäden zu regulieren oder stellt die Schuld infrage, sollte ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktiert werden. Sofern die Ansprüche bestehen, hat die Versicherung auch die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen.

Den Schaden bei gegnerischer Versicherung melden: Rufen Sie selbst an!

Nach einem Unfall mit eindeutiger Schuldfrage ist der Unfallverursacher nach § 7 der Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen (AKB) verpflichtet, den Schaden selbst bei seiner Versicherung zu melden. Kommt der Unfallverursacher der Pflicht nicht nach, ist der Geschädigte berechtigt, im Haftpflichtfall den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners selbst melden.

Beachten sollte der Geschädigte dabei, dass er gegenüber den kontaktieren Versicherung auf sein Recht besteht und keine Kompromisse eingeht, die auf Kosten seiner Ansprüche gehen. Auch sollte keine Schuld eingestanden werden.Weiter hat der Geschädigte einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten eines Gutachters, welcher er selbst ausgewählt hat. Abschließend ist der Geschädigte auch berechtigt, seine Ansprüche durch einen Rechtsanwalt durchzusetzen.

Wir können Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Versicherung beraten. Die kostenlose telefonische Beratung des Unfallratgebers für Kraftfahrzeuge erreichen Sie Montag bis Samstag von 9:30 bis 20:30 Uhr unter: 030 23 983 669.

Wie lässt sich die Versicherung des Unfallgegners ermitteln?

Der Geschädigte kann anhand des Kennzeichens des gegnerischen PKW, dem Schadenstag und dem Unfallland über den Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Versicherung ermitteln lassen, wenn er über keine Informationen über die gegnerische Versicherung verfügt. Außerdem können wir Ihnen dabei helfen, die gegnerische Versicherung ausfindig zu machen. Sie erreichen uns Montag bis Samstag von 9:30 bis 20:30 Uhr unter: 030 23 983 669.

Nach dem Autounfall: Gegnerische Kfz-Versicherung zahlt nicht

Weigert sich die gegnerische Versicherung, die ihr obliegende Kostentagungspflicht vollständig anzuerkennen, kann der Geschädigte seine Ansprüche von einem Rechtsanwalt durchsetzen lassen. Die Versicherung ist dann verpflichtet, auch die Kosten des Rechtsanwalts als Teil des durch den Unfall entstandenen Schadens zu tragen. Geschädigte sollten daher bereits von Anfang an nach einem Unfall einen für sie kostenfreien Rechtsanwalt zurate ziehen, da die Weigerungen der Versicherungen nicht allzu selten sind.

Adresse

Schloßstraße 34
12163 Berlin