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Der Unfallgutachter

Ein Unfallgutachter hat bei der Beurteilung eines Unfallschadens einen gewissen Ermessensspielraum. Wurde der Gutachter von der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung beauftragt, wird er die Ermessensspielräume eher zugunsten der Versicherung auslegen.

Folglich wird der Unfallgutachter Unfallschaden zuungunsten des Unfallgeschädigten auslegen, um den Schaden möglichst niedrig zu beziffern, mit der Folge, dass der Unfallgeschädigte eine geringere Entschädigung erhält. Eine weitere Möglichkeit, um den zu ersetzenden Schaden für die Versicherung zu reduzieren, ist in dem der beschädigte PKW fehlerhaft zu einem Totalschaden deklariert wird, der in Wirklichkeit nicht vorliegt.

Unfallgutachter machen Unfallgutachten

Unfallgutachten

Dies bietet sich an in den Fällen, denen die Wiederbeschaffungskosten abzüglich des Restwerts geringer ist, als es die Reparaturkosten wären.

Regelmäßig sind die Unfallgutachten durch einen Kooperationsvertrag an die Haftpflichtversicherung gebunden, teilweise in Tochterfirmen der Versicherungen angestellt. Auch die DEKRA hat tendenziell eine gewisse Nähe zu den Versicherern.

Ergänzend zu dem Angebot, einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen, bieten die Haftpflichtversicherungen den Geschädigten häufig an, das Fahrzeug in einer ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen, wenn im Gegenzug auf einen Schadensersatzprozess verzichtet wird.

In solchen Werkstätten werden die Schäden regelmäßig deutlich günstiger behoben, nicht selten einhergehend mit geringerer Qualität der Reparatur. Lassen Sie sich nicht auf die Versicherungsgutachter ein,

Anwaltskosten können teuer sein.