Schmerzensgeld – Personenschaden

Ein Autounfall, kann teuer zu stehen kommen. Wer einen KFZ-Unfall hat und dabei verletzt wird, kann Schadensersatz geltend machen. Es gibt mehrere Arten von Schadensersatzansprüche, die man geltend machen kann. Bei einem Personenschaden, handelt es sich hier um das Deliktrecht nach § 823 bis § 853 des BGB. Absatz 1 des §823 des BGB sagt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Quelle Wikipedia

Schmerzensgeld – Verkehrsgesetz

Schmerzensgeldansprüche im Verkehrsrecht müssen sich nicht immer auf Personenschäden beziehen. Sondern auch auf Schaden und Wertminderung des PKW, und Verdienstausfall. Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge kann es auch um Haftungsanspruch durch Dritte gehen.

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Werden an Sie Schadensersatzansprüche nach einem Autounfall gemacht, oder möchten Sie sich Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld einklagen, dann empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Schadensersatz zu suchen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Anwalt für Schadensersatz in Ihrer Nähe.

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