KFZ-Gutachter in München gesucht?
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Suchen Sie einen KFZ-Gutachter oder Sachverständigen in München? Wir sind ihr Ansprechpartner für ihr Kraftfahrzeug.. Wenn Sie einen KFZ-Gutachter suchen, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Kfz-Gutachter in München gesucht?
Unfallratgeber24 ist die erste unabhängige Plattform, wobei Sie sich Geschädigte eigenständig nach einem Unfallschaden online oder telefonisch informieren können, zusätzlich bieten wir von Unfallratgeber24 Ihnen eine kostenlose Beratung an. Auf der Plattform bieten wir Ihnen außerdem eine kostenlose Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall sowie die Übermittlung von professionellen Kfz-Sachverständiger in München an. Wir kümmern uns um alles, damit Sie Schnellsmöglich wieder auf die Spur kommen. KFZ-Gutachter in München gesucht?
KFZ – Sachverständiger in München
Unsere professionellen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in München versuchen immer, dass Sie die maximale Entschädigungssumme bekommen. Sie als Geschädigte haben immer einen Anspruch auf einen Gutachter, Anwalt, Ersatzfahrzeug, diese Kosten und unsere Kosten werden von der gegnerischen Versicherung ohne Probleme übernehmen. Zusätzlich können wir uns auch um das Ersatzfahrzeug Ihres Fahrzeuges kümmern, sowie um die Reparaturkosten, damit Sie stets nicht zu viel in der Werkstatt zahlen. Für Sie stehen 24 Stunden ein Team aus Anwälten, Kfz-Sachverständigen aus München sowie unsere Mitarbeiter aus der Zentrale aus Berlin Rund um die Uhr für Sie zur Verfügung. So sind Sie bestens vorbereitet, sollte die Versicherung des Unfallgegners sich weigern zu zahlen.
Egal ob Moosach oder Echarding unseren zertifizierten Gutachtern aus München kommen direkt zu Ihnen oder zum Unfallort. Beispielsweise führen unsere Gutachter bei Bedarf eine 3D-Karosserievermessung durch, wodurch selbst vom Fachmann kaum erkennbare Deformationen am Fahrzeug erkennbar werden. Wenn Sie nicht der Verursacher sind, haben Sie das Recht auf einen eigenen Kfz-Gutachter in München, die Kosten übernimmt die Gegenseite. Unser Kfz-Gutachter in München setzt sich für Sie ein, dass Sie möglichst eine hohe Entschädigung erhalten. Unsere Leistungen vom Kfz-Gutachter, Rechtsanwalt bis zum Ersatzwagen übernimmt zu 100% die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers, für Sie fallen keine Kosten an!
Fragen an uns
Wir von Unfallratgeber24 empfehlen Ihnen nach einem Unfall immer einen Anwalt einzuschalten, Sie sollten den Rechtsanwalt frühzeitig hinzuziehen und nicht erst dann, wenn Schwierigkeiten von Ansprüchen entstehen. Gerne können Sie auch Ihren Rechtsanwalt dafür einschalten oder wir stellen Ihnen einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zur Seite. Meistens kontaktieren Geschädigte einen Anwalt viel zu spät, sodass dieser dann nur noch den bereits entstandenen Schaden begrenzen kann.
Nach einem Verkehrsunfall in München hat der Unfallgeschädigte gegen den Unfallverursacher einen Anspruch, so gestellt zu werden wie er stünde, wenn der Verkehrsunfall nicht eingetreten wäre. Bei einiger Sachlage hinsichtlich des Verschuldens muss daher der Unfallverursacher bzw. die hinter ihm stehende Versicherung die Sachverständigen kosten übernehmen, sofern durch den Verkehrsunfall nicht nur ein Bagatellschaden von unter 750 € entstanden wurde.
Die Feststellung, wie hoch die Reparaturkosten zur Behebung des Fahrzeugschadens sein werden, obliegt dann einem Sachverständigen.
Ein Kfz-Gutachter ist vonnöten, wenn Ihr Fahrzeug durch einen anderen beschädigt oder zerstört wird. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers hat für die Kosten aufzukommen, die dazu notwendig sind, um den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.
Unser neutraler Kfz-Gutachter in München hilft Ihnen für die Geltendmachung bei der gegnerischen Versicherung, im Rahmen eines Gutachtens wird die Höhe der Reparaturkosten, welche bei der vollständigen Instandsetzung der Unfallschäden ermittelt.
Der Kfz-Gutachter, welcher von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorgeschlagen wird, sollten Sie nicht annehmen, da er meistens in Abhängigkeit der Versicherung steht. Deshalb könnte es sein, dass ein solcher Gutachter im Rahmen seines Ermessensspielraum das Gutachten eher zugunsten der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstellt und dementsprechend die Schadenhöhe tendenziell eher niedriger einschätzt. Darum ist es sinnvoll, das Angebot der Haftpflichtversicherung nicht anzunehmen und selbst von dem Recht Gebrauch machen einen Kfz-Gutachter zu wählen und zu beauftragen.
Der Unfallgeschädigte ist berechtigt, zur Feststellung der Schadenshöhe am eigenen Auto ein eigenes Schadengutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachters einzuholen, unabhängig, ob die gegnerische Haftpflichtversicherung bereits ein Kfz-Gutachten von einem eigenen Sachverständigen erstellen hat. Ein entsprechendes Schadensgutachten ist zur Geltendmachung der Ansprüche und deren Berechnung Grundvoraussetzung.
Bei einer Schadenhöhe, die voraussichtlich unter der Grenze von 750 € liegen wird, lassen die Versicherungen als Schadensnachweis ein Kurzgutachten eines Kfz-Gutachters in München vollkommen ausreichen.
Wir stehen ihnen München mit einem KFZ-Gutachter zur Verfügung
Du bist in einen Verkehrsunfall in München verwickelt? An erster Stelle heißt es, nach einem Verkehrsunfall, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich einen Überblick über den Unfallhergang zu beschaffen. Wir sind dein Ansprechpartner und stehen Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung sowie mit einem Kfz-Gutachter in München, der direkt zu Ihrem Fahrzeug kommen wird. Alles beginnt mit einer umfassenden und kostenfreien Beratung. Hierbei weisen wir Sie auch auf mögliche Chancen und Gefahren hin. Diesen Service bieten wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich an. Erst wenn alles geklärt ist und Sie uns Ihr Einverständnis mitgeteilt haben, beauftragen wir unseren Gutachter in Ihrer Nähe! Sogar auch direkt zum Unfallort, dieser Service ist komplett kostenfrei für Sie, die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung!
Ersatzwagen und Nutzfahrzeuge
Muss das Unfallfahrzeug nach einem Unfall in München instandgesetzt werden? Der Geschädigte hat gegen den Unfallverursacher einen Anspruch auf Übernahme der Mietwagenkoste! Der Geschädigte sollte jedoch zur Vermeidung von Problemen bei der Regulierung im Vorfeld die Preise vergleichen und einen Fahrzeug maximal in der gleichen Klasse wie das eigene Fahrzeug ist, wählen. Ist der Mietwagen übermäßig teuer, kann es sein, dass die Versicherung des Verursachers sich weigert, die Kosten komplett zu übernehmen. Als Alternative zu einem Mietwagen kann der Geschädigte auf einen solchen verzichten und stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Wir berechnen Ihnen gerne wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung für Sie ausfallen, sowie in welcher Klasse Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen haben.
Rechtsbeistand empfohlen
Nach einem Unfall in München sollte ein Rechtsanwalt frühzeitig hinzugezogen werden, und nicht erst dann, wenn Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen entstehen. Häufig kontaktieren Unfallgeschädigte einen Anwalt zu spät, sodass dieser dann nur noch den bereits entstandenen Schaden begrenzen kann.
Unser Verkehrsrechtsanwalt weißt besser als der Geschädigte, welche Rechte und Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. gegen die Versicherung geltend gemacht werden können. Die Gebühren des Rechtsanwalts des Unfallgeschädigten muss die gegnerische Versicherung tragen.
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in Hamburg Hotline: 030 23 983 669