Wichtige Regeln und Tipps zur Unfallhilfe!

Gibt es Verletzte, muss Erste Hilfe geleistet werden, soweit dies ohne sich selbst in Lebensgefahr zu bringen möglich ist. Beispielsweise sollte man eine Autobahn nicht überqueren, damit man an den Unfallort gelangt. Auch bei schwer einschätzbaren Unfallsituationen, insbesondere bei Dunkelheit, hat die eigene Sicherheit Vorrang. Selbstverständlich sind auch in solchen Fällen Polizei und gegebenenfalls Rettungskräfte sowie Feuerwehr zu verständigen. Europaweit wurde dafür die Nummer112 eingerichtet. Wichtige Regeln und Tipps zur Unfallhilfe!

Tipps für Versorgung von Verletzten

Durch die Vornahme von Erste Hilfe Maßnahmen können Leben gerettet werden. Unter Umständen, beispielsweise wenn ein Unfall auf einer abgelegenen Landstraße passiert, kann es quälend lange Minuten dauern, bis ein Notarzt an der Unfallstelle eintrifft.

Folgende Maßnahmen sollten in solchen Situationen vorgenommen werden:

  • Der Verletzte muss gegebenenfalls aus dem Unfallwagen befreit und in eine stabile Lage gebracht werden. Anschließend müssen Vitalfunktionen wie Puls und Atmung überprüft werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Verletzte nicht ansprechbar ist oder merklich unter Schock steht. Bei unregelmäßiger oder ausgesetzter Atmung sind sofort die Atmung Wiederbelebungsmaßnahmen (Herz-Druck-Massage) durchzuführen. Zur Melodie von Stayin‘ Alive von den Bee Gees sollte hierfür im Wechsel 30 Mal auf den Brustkorb des Verletzten gedrückt werden und 2 Mal über die Nase oder den Mund beatmet werden.
  • Ist die Atmung des Verletzten regelmäßig, so ist dieser in die stabile Seitenlage zu verbringen.
  • Liegen starke Blutungen vor, sind diese schnellstmöglich mit einem Druckverband gestillt werden. Dabei ist steriles Verbandzeug aus dem Verbandkasten zu verwenden und auch zum Eigenschutz Handschuhe zu tragen.
  • Um eine Auskühlung zu vermeiden, was insbesondere bei Verletzten im Schockzustand schnell passieren kann, sind diese mit einer Rettungsfolie (silberne Seite gehört nach unten) zuzudecken.
  • Bei Motorradfahrern ist der Helm abzunehmen, ansonsten droht im Falle einer Bewusstlosigkeit das Ersticken. Auch können Beatmungsmaßnahmen nur ohne Helm durchgeführt werden. Aufgrund der Gefahr von Verletzungen der Halswirbelsäule ist dabei jedoch höchste Vorsicht zu walten.
  • Bei einem Unfall können jedoch nicht nur physische Verletzungen auftreten, die der Versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe Maßnahmen bedürfen. Häufig stehen Unfallopfer unter Schock, Hinweise hieraus sind blasse Haut, Schwitzen oder starkes Zittern. In solchen Fällen sollten die Beine des unter Schock stehenden erhöht gelagert werden, um eine ausreichende Blutversorgung der lebenswichtigen Organe wie Herz und Gehirn zu gewährleisten. Zusätzlich sollte tröstend und beruhigend auf Unfallopfer eingewirkt werden.

Erste Hilfe ist Pflicht

Erste Hilfe leisten ist Pflicht

Gibt es Verletzte, muss Erste Hilfe geleistet werden, soweit dies ohne sich selbst in Lebensgefahr zu bringen möglich ist. Beispielsweise sollte man eine Autobahn nicht überqueren, damit man an den Unfallort gelangt. Auch bei schwer einschätzbaren Unfallsituationen, insbesondere bei Dunkelheit, hat die eigene Sicherheit Vorrang. Selbstverständlich sind auch in solchen Fällen Polizei und gegebenenfalls Rettungskräfte sowie Feuerwehr zu verständigen. Europaweit wurde dafür die Nummer 112 eingerichtet.

Pflicht zur ersten Hilfe

Die Pflicht, erste Hilfe zu leisten, besteht dabei nicht nur für die am Unfall Beteiligten, sondern auch für anwesende oder vorbeikommende Zeugen und Dritte. Einen Erste-Hilfe-Kasten (Verbandkasten) hat aus diesem Grund jeder Fahrzeugführer im Auto mit sich zu führen. Ratsam ist es darüber hinaus, die Erkenntnisse, die beim Erwerb der Fahrerlaubnis abgeleisteten Erste-Hilfe-Kurs erlangt wurden, regelmäßig aufzufrischen.

Sachschaden erste Hilfe Leistung

Sofern bei der Vornahme der Ersten Hilfe Handlungen ein Sachschaden wie beispielsweise verschmutzte Kleidungsstücke bei dem Erste-Hilfe-Leistenden entsteht, wird dieser von der Versicherung getragen. Auch verbrauchtes Material des Verbandkastens wird ersetzt. Ferner ist derjenige, der Erste Hilfe leistet, bei etwaigen Körperschäden versichert, sofern er nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat.

Welche Straf bei unterlassener hilfeleistung

Wird die gebotene Hilfeleistung unterlassen, kann dies sowohl als Ordnungswidrigkeit mit Strafe belegt sein, als auch darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen haben. Vorgesehen sind im Bußgeldkatalog für das Unterlassen der Hilfeleistung und der Unfallabsicherung unter anderem 3 Punkte im Zentralregister in Flensburg.

Tipps für die Versorgung von Verletzten

Durch die Vornahme von Erste Hilfe Maßnahmen können Leben gerettet werden. Unter Umständen, beispielsweise wenn ein Unfall auf einer abgelegenen Landstraße passiert, kann es quälend lange Minuten dauern, bis ein Notarzt an der Unfallstelle eintrifft.

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